RECHTSGEBIETE
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Ich bin Fachanwältin für Familienrecht.
Familienrechtliche Mandate sind zum Teil beratend, wie beispielsweise bei der Erstellung von Eheverträgen oder Trennungsvereinbarungen, zum Anderen sind die Ansprüche außergerichtlich und/oder gerichtlich durchzusetzen. Die familienrechtlichen Mandate umfassen zum Beispiel: Ehescheidungen, die Klärung von Zugewinnausgleichsansprüchen und Vermögensauseinandersetzungen, die Durchführung des Versorgungsausgleiches, finanzielle Auseinandersetzungen von nichtehelichen Lebensgemeinschaften nach Trennung, Anträge nach dem Gewaltschutzgesetz, die Hausratsteilung und Zuweisung der ehelichen Wohnung, nacheheliche und Trennungsunterhaltsansprüche, Kindesunterhaltsansprüche, die Klärung von Sorgerecht und Umgangsrecht und Vaterschaftsfeststellungs- und Vaterschaftsanfechtungsverfahren. Bei der Bearbeitung von familienrechtlichen Mandaten ist neben fundierten Fachkenntnissen auch Einfühlungsvermögen gefragt. Die ganze Kraft sollte schon außergerichtlich in rechtlich verbindliche Lösungen investiert werden.
Arbeitsrechtsrechtliche Mandate sind vielseitig. Zu den von mir vorwiegend bearbeiteten arbeitsrechtlichen Mandaten gehören: die Prüfung der Rechtmäßigkeit von Kündigungen und die Vertretung bei Kündigungsschutzprozessen, die Vertretung bei Entfristungsklagen bei befristeten Arbeitsverträgen, die Prüfung von Abmahnungen und Zeugnisansprüchen sowie die Vertretung bei finanziellen Forderungen wie z.B. Lohn-, Überstunden- und sonstigen finanziellen Ansprüchen.
Ich übernehme Mandate in vertraglichen Streitigkeiten, wie z.B. Kaufverträgen, Dienstverträgen, Mietverträgen und Werkverträgen sowie Schadensersatz- und Forderungsangelegenheiten.
Es gibt eine Unmenge an rechtlichen Fragestellungen, die sich nicht eindeutig einem Rechtsgebiet zuordnen lassen. Sollten Sie sich unsicher sein, ob Ihre Angelegenheit zu einem von mir bearbeiteten Rechtsgebiet zählt, sprechen Sie mich bitte gern an. Falls ich Ihnen in der rechtlichen Angelegenheit nicht helfen kann, verfüge ich über Kontakte zu anderen, teilweise hoch spezialisierten Kanzleien, an die ich Sie weiter empfehlen kann.
Ein Unfall im Straßenverkehr passiert unerwartet. Jeder wünscht sich, dass die Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld schnell und vollständig reguliert werden. Manchmal entsteht jedoch Streit über die Unfallverursachung und/oder es wird nicht so zügig reguliert, wie man es erwartet. Dann steht man vor den Fragen: Was soll mit dem defekten Fahrzeug passieren? Darf das Fahrzeug repariert werden? Wer übernimmt die Kosten? Steht mir ein Schmerzensgeld zu? Wie hoch ist es? etc.pp.
Frühzeitiger anwaltlicher Rat empfiehlt sich ebenfalls für Bußgeldangelegenheiten oder Verkehrsstrafsachen noch vor einer abschließenden Entscheidung der Staatsanwaltschaft oder der Bußgeldstelle. Wenn keine oder nur eine unzureichende Stellungnahme zu den Vorwürfen im vorgerichtlichen Verfahren erfolgt, verschenkt man einen Verfahrensabschnitt, der zu einer schnelleren Erledigung führen kann.
Ich übernehme in ausgewählten Bereichen des Verwaltungsrechtes Mandate.
Rechtsanwältin Grit Wetzig, Bahnhofstraße 7F, 04758 Oschatz
Tel: 03435/932993, Fax: 03435/932994
E-Mail: anwalt@kanzlei-wetzig.de
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